Für welche Zielgruppe ist das HCDP gedacht?

Das HCDP ist zum einen für Industriepartner (Hersteller, Lieferanten, Händler und Logistiker) gedacht, zum anderen für die beteiligten Einkaufsgemeinschaften. Diese wiederum können die Produktstammdaten über Ihre eigenen Systeme den bei ihnen angeschlossenen Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Welche Vorteile bietet die Nutzung des HCDP?

Die Nutzung des HCDP ist für Industriepartner grundsätzlich kostenfrei, sofern die Basisfunktionen wie manuelle Datenerfassung und Bearbeitung ausreichen. Nutzer profitieren von einer intuitiven Benutzeroberfläche, die eine einfache und effiziente Anwendung ermöglicht. Zusätzlich erhalten sie direkte Unterstützung durch die jeweiligen EKG-Paten – von der Einrichtung bis zur laufenden Nutzung.

Der HCDP stellt einen zentralen Datenpool bereit, der rund 70 % des deutschen Klinikmarktes abdeckt. Damit bietet er eine starke Grundlage für die standardisierte Bereitstellung und Nutzung von Produktstammdaten im Gesundheitswesen. Für internationale Anforderungen besteht zudem eine Anbindung an den GDSN-Datenpool, wodurch auch globale Datenstrukturen und Standards berücksichtigt werden können.

Die Plattform unterstützt sowohl die manuelle Eingabe als auch den automatisierten Upload von Daten und gewährleistet durch Validierungsregeln nach dem COVIN-Regelwerk eine hohe Datenqualität.

Welche Kosten für Industriepartner sind mit der Nutzung des HCDP verbunden?

Die Nutzung ist kostenfrei, sofern folgende Funktionen ausreichen:

  • Zugang zum HCDP
  • Manuelle Datenerfassung über den Editor
  • Nutzung der bereitgestellten Formate
  • Eigene Bearbeitung und Pflege der Daten

Der jeweilige Pate der EKG kann bei Bedarf unterstützen.

Für die automatisierte Verarbeitung von Daten aus PIM-Systemen oder anderen Datenpools wird aus lizenzrechtlichen Gründen eine geringe monatliche Nutzungsgebühr gegenüber BYRD Health fällig. Sollten Nutzer eine umfangreichere Unterstützung wünschen, steht ein Dienstleistungskatalog von BYRD Health zur Verfügung.

Gibt es eine vertragliche Regelung zur Nutzung des HCDP geben?

Ja, es gibt eine Vereinbarung, die die relevanten Punkte zur Nutzung des HCDP verbindlich regelt.
Diese wird vom Paten den jeweiligen Industriepartnern vor der Nutzung des HCDP zur Sichtung und Unterschrift vorgelegt.
So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten die Rahmenbedingungen kennen und ihnen zustimmen.

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme und Einrichtung des Zugangs?

Die jeweils verantwortliche EKG wird proaktiv auf die Hersteller, Lieferanten und Dienstleister zugehen und alle relevanten Details abstimmen – z. B.:

  • Wer ist der Ansprechpartner?
  • Wer soll den Portal-/Plattformzugang erhalten?

Nach Klärung der Details wird eine Vereinbarung zur Datenbereitstellung und Nutzung des HCDP mit der EKG geschlossen. Darin sind alle gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt.

Die Anlage im HCDP System übernimmt der EKG-Ansprechpartner. Industriepartner erhalten anschließend kurzfristig ihre Zugangsdaten.

  • Jeder Industriepartner erhält einen kostenlosen Zugang zum HCDP.
  • Weitere Zugänge können bei Bedarf bereitgestellt werden – diese sind jedoch kostenpflichtig.

Der Industriepartner erhält eine Kurzschulung durch das Onboarding-Team und kann danach Daten manuell oder automatisiert hochladen. Der Ansprechpartner der jeweils verantwortlichen EKG steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Wer hat Zugriff auf die hinterlegten Stammdaten?

  • Während der Bearbeitung der Stammdaten hat nur der jeweilige Industriepartner Zugriff auf seine Daten.
  • Nach dem COVIN-Validierungsprozess und der anschließenden Veröffentlichung der Produktstammdaten im HCDP haben alle beteiligten Einkaufsgemeinschaften uneingeschränkten Zugriff auf die validen Produktstammdaten und reichen diese an ihre angeschlossenen Einrichtungen weiter.

Können Gesundheitseinrichtungen direkt auf HCDP-Daten zugreifen?

Aktuell ist der Bezug von Daten ausschließlich aus den Systemen der EKGs vorgesehen, da die Anreicherung dieser Daten, z.B. mit Preisen und Konditionen in den EKG-Systemen erfolgt und von dort an die Mitgliedseinrichtungen übergeben werden.

Haben andere Lieferanten Einblick in meine Daten im HCDP?

Nein, jeder Lieferant hat ausschließlich Zugriff auf seinen eigenen Lieferantenbereich im HCDP.

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Die HCDP-Partner verwenden ausschließlich ein mit 256 Bit SSL-verschlüsseltes HTTPS-Protokoll.
Passwörter werden nur verschlüsselt gespeichert.
Das Healthcare Content Data Portal HCDP entspricht der EU-DSGVO.
Alle hochgeladenen Datensätze der Industriepartner sind voneinander abgegrenzt.

Wie erfolgt die Datenerfassung im HCDP?

Das HCDP ermöglicht die manuelle oder automatisierte Erfassung von Stammdaten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die manuelle Eingabe über einen benutzerfreundlichen Editor vorteilhaft.

Wie funktioniert die manuelle Datenerfassung im HCDP?

  • Ein intuitiver Editor bildet das gewählte Datenmodell ab.
  • Die Eingabemaske kann individuell angepasst werden – nur relevante Felder sind sichtbar.
  • Der Editor prüft die Datenqualität in Echtzeit und zeigt Fehler sofort an.

Gibt es auch eine Möglichkeit zum automatisierten Upload?

Ja, Unternehmen können ihre Daten auch automatisiert hochladen, sofern sie eines der unterstützten Formate verwenden.

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie ein gültiges Dateiformat verwenden. Welche Formate unterstützt werden, können Sie auf unserer Website nachlesen.

Werden im HCDP Preise hinterlegt?

Nein, aus Gründen des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes nehmen wir keine Preise entgegen. Bitte senden Sie diese weiterhin direkt über den mit Ihrer EKG vereinbarten Übermittlungsweg.

HCDP und eClass Standard

Das HCDP enthält einen Klassifizierungseditor zur Pflege von eClass Informationen. Für die Nutzung ist eine gültige eClass-Lizenz erforderlich.

Unterstützt werden jeweils das aktuelle und das vorherige Major Release.

Werden die Stammdaten der Industriepartner im HCDP bearbeitet oder verändert?

Nein, die Stammdaten der Industriepartner im HCDP bleiben unverändert. Die Hoheit über diese Daten liegt ausschließlich bei den Industriepartnern. Es erfolgt keine Bearbeitung oder Anpassung dieser Daten innerhalb des Systems.

Kann das Healthcare Content Data Portal als vollständiges PIM-System verwendet werden?

Ja, es ist ein vollwertiges PIM-System.

Ist es möglich, das vollständige Validierungsregelwerk des HCDP einzusehen?

Ja, das vollständige Validierungsregelwerk des HCDP ist auf der Website einsehbar und steht dort in aktueller Version zum Download bereit.

Vorschläge und Hinweise von Industriepartnern zu den Validierungsregeln sind jederzeit willkommen und werden objektiv geprüft.
So wird sichergestellt, dass das Regelwerk nicht nur transparent, sondern auch praxisnah und weiterentwicklungsfähig bleibt.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung des HCDP notwendig?

Für die Nutzung des HCDP sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:

  • Ein Computer mit Internetzugang und einem gängigen Webbrowser (z. B. Google Chrome, Firefox, Edge, Safari oder Internet Explorer ab Version 9)
  • Mindestens 1 GB Arbeitsspeicher

Müssen für die verschiedenen Einkaufsgemeinschaften unterschiedliche Kataloge oder Daten hochgeladen werden?

Nein, es ist nur ein Upload notwendig. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass alle Lieferantenartikel hochgeladen werden – also nicht ausschließlich jene, die vertraglich mit den individuellen Einkaufsgemeinschaften vereinbart wurden.
So wird gewährleistet, dass das HCDP eine vollständige und zentrale Datenbasis bietet, die für alle relevanten Partner nutzbar ist.

Warum lässt sich meine GHX-Katalogdatei nicht im HCDP hochladen?

Bitte verwenden Sie ausschließlich Dateien im Format .xlsx.
Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Katalogdatei keine Leerzeilen oder Formatierungsfehler enthält, da diese den Upload verhindern können.
Eine korrekte Formatierung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Verarbeitung im HCDP.

Warum ist die Veröffentlichung von Artikeln im HCDP auf jeweils 40 Artikel begrenzt?

Die Anzeige ist standardmäßig auf 40 Artikel pro Seite begrenzt.
Um Ihren gesamten Datenbestand zu publizieren, setzen Sie in der Kopfzeile links neben „Lieferantenartikel“ ein Häkchen und klicken anschließend auf den Button „Alle Produkte auswählen“.
Dadurch werden alle Artikel für die Veröffentlichung berücksichtigt – nicht nur die auf der aktuellen Seite sichtbaren.

Löschen von Artikeln im HCDP

Artikel, die noch nicht publiziert wurden, können gelöscht werden.
Artikel, die bereits publiziert wurden, können nicht gelöscht, sondern lediglich manuell mit einem Löschkennzeichen versehen werden.

Bitte beachten Sie:
Stammdaten, die bereits in der Supply Chain genutzt werden, sollten nicht gelöscht werden, da sie für Prozesse wie Lagerhaltung, Artikelhistorie und Nachverfolgbarkeit relevant sind.
In solchen Fällen ist stattdessen ein Ablaufdatum zu setzen, um die Nutzung des Artikels zu beenden, ohne die Datenbasis zu beeinträchtigen.

Sollte Ihnen bei der Anlage eines Artikels ein Fehler unterlaufen sein, kann dieser Artikel im Ausnahmefall durch ein Löschkennzeichen deaktiviert werden.

Die Löschung von gelieferten Artikeln aus GDSN muss im HCDP durch die Paten erfolgen, sofern für eine GTIN eine falsche Lieferantenartikelnummer geliefert wurde.

Wie können Änderungen an Artikeln im HCDP publiziert werden?

Änderungen können auf zwei Wegen vorgenommen und publiziert werden:

  1. Über das erneute Hochladen des vollständigen Katalog-Templates:
    Nehmen Sie die gewünschten Anpassungen direkt in Ihrer Katalogdatei vor und laden Sie diese erneut im Format .xlsx hoch. Es genügt, nur die geänderten Artikel zu publizieren – ein vollständiger Upload ist nicht zwingend erforderlich.
  2. Manuelle Bearbeitung im HCDP:
    Alternativ können Sie einzelne Artikel direkt im HCDP bearbeiten. Bitte beachten Sie: Primärschlüsselfelder (z. B. GTIN, Lieferantenartikelnummer) von bereits publizierten Artikeln können nicht geändert werden.
    Sollte ein Fehler in diesen Feldern vorliegen, muss der betroffene Artikel mit einem Löschkennzeichen versehen und anschließend mit den korrekten Daten neu angelegt werden.

Warum erhalte ich bei einer eingetragenen GTIN die Fehlermeldung „Das Attribut Liste der GTINs hat eine falsche Checksumme“?

Diese Fehlermeldung weist darauf hin, dass die hinterlegte GTIN nicht korrekt ist.
Im HCDP erfolgt eine automatische Prüfung der Prüfziffer jeder GTIN.
Stimmt diese Prüfziffer nicht mit dem erwarteten Wert überein, wird der Upload abgelehnt.
Bitte überprüfen Sie in diesem Fall die eingegebene GTIN sorgfältig und aktualisieren Sie sie entsprechend, um den Fehler zu beheben.

Warum müssen alle Bündelungsstufen eines Artikels im HCDP hinterlegt werden?

Um sämtliche verwaltungstechnischen und logistischen Prozesse in einer Klinik reibungslos durchführen zu können, müssen alle Bündelungsstufen eines Artikels im HCDP hinterlegt werden.
Dies betrifft unter anderem Prozesse wie:

  • Patientenversorgung (z. B. Einzelartikel am Point of Care)
  • Lagerhaltung (z. B. Karton- oder Paletteneinheiten)
  • Bestellwesen (z. B. Abbildung der korrekten Verpackungseinheiten)

Durch die vollständige Abbildung aller GTINs der Bündelungen wird sichergestellt, dass die Artikelrecherche, der Scanprozess und die logistische Verarbeitung in den Kliniken fehlerfrei und effizient erfolgen können.